zusätzlich steuerlich absetzbar

Gewerkschaftsbeiträge ab 2026

23.12.2025 | Der Bundestag hat am 04. Dezember 2025 beschlossen: Ab dem Jahr 2026 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

GEWERKSCHAFTSBEITRÄGE KÖNNEN AB 2026 ZUSÄTZLICH ZUM ARBEITNEHMERPAUSCHBETRAG GELTEN

Was ist der Arbeitnehmerpauschbetrag?
Er ist ein steuerlicher Freibetrag für Werbungskosten, den alle Arbeitnehmer*innen automatisch erhalten, er liegt  aktuell bei 1.230 Euro pro Jahr. Werbungskosten sind beruflich bedingte Ausgaben, wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel. Wer mit seinen tatsächlichen Kosten unter diesem Pauschbetrag bleibt, profitiert bisher nicht von zusätzlichen Abzügen. Genau das ändert sich jetzt: Gewerkschaftsbeiträge können künftig immer geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob die Werbungskosten den Pauschbetrag überschreiten.

Was bedeutet das finanziell?
Je nach Steuersatz werden 25–35 % des Jahresbeitrags vom Finanzamt erstattet. Laut Bundesregierung sparen Gewerkschaftsmitglieder dadurch insgesamt rund 160 Millionen Euro pro Jahr.

Der DGB begrüßt die Entscheidung: „Das ist eine angemessene Anerkennung für Gewerkschaftsmitglieder. Sie ermöglichen Tarifverträge und damit die Tarifautonomie nach Art. 9 GG.“ Die Regelung schafft Gerechtigkeit, denn Gewerkschaftsbeiträge sind besondere Werbungskosten, die Nicht-Mitglieder nicht haben. Sie kann zudem ein Anreiz sein, Mitglied zu werden.

Warum lohnt sich Gewerkschaftsmitgliedschaft?
Tarifverträge zahlen sich aus: Mit Tarifvertrag erhalten 77 % der Beschäftigten Weihnachtsgeld, ohne Tarif nur 41 %. Außerdem gibt es mehr Urlaub, kürzere Arbeitszeiten und höhere Einkommen. „Nur wenn sich viele Beschäftigte solidarisch zusammenschließen, können wir gute Bedingungen durchsetzen“, so der DGB.

Was muss noch passieren?
Um die Tarifbindung zu stärken, fordert der DGB weitere Schritte:

  • Bundestariftreuegesetz
  • Digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften
  • Eine umfassende Tarifwende

Ziel ist eine Tarifabdeckung von 80 %, wie von der EU empfohlen. Die neue steuerliche Regelung ist ein wichtiger Schritt, aber nicht der letzte.

 
Hier könnt ihr mehr lesen: Steuerrabatt bringt Anerkennung für Gewerkschafter*innen | DGB

Von: ph

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