26.03.2025 | Die gesetzliche Rente ist seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2004 steuerpflichtig. Zentraler Punkt ist dabei der Übergang zwischen vor- und nachgelagerter Besteuerung.
Details des Alterseinkünftegesetzes und was das für Rentner und Beschäftigte bedeutet, hat Thomas Altmeyer von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in seinem Vortrag am Dienstag, den 25.03.2025 vor 40 interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern in der "Zille" in Herne erläutert.
Insbesondere die im Laufe der Zeit wechselnden Freigrenzen bei Renten und Freibeträgen bei Steuern sorgen immer wieder für Verwirrung bei den Betroffenen.
Hier konnte Herr Altmeyer bei der Beantwortung von Fragen aus dem Plenum für Klarheit sorgen.
Zum besseren Verständnis stellte Herr Altmeyer zusätzlich an Beispielen vor, wie die Berechnung des zu versteuernden Einkommens vorgenommen werden kann und wie sich daraus die Höhe der zu erwartenden Steuerzahlung ergibt.
Weitere Informationen:
Antworten auf allgemeine Fragen zum Thema Rente erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter 0800 1000 4800, Auskünfte zum Thema Steuern gibt jedes örtliche Finanzamt. Individuelle Steuerberatung darf allerdings nur durch einen Steuerberater erfolgen!
VB