17.02.2025 | Große Resonanz konnte der AGA-Ausschuss Dortmund mit dem Thema „Pflegeversicherung – ein Buch mit sieben Siegeln“ bei dem letzten Treffen am 3. Februar verzeichnen. Kollege Uwe Schmälter begrüßte vor vollem Haus die Referentin Vanessa Rengers-Patz vom Bezirk VdK NRW. Mit großem Fachwissen rund um die Pflegeversicherung informierte Frau Rengers-Patz die Anwesenden über die wesentlichen Punkte der 5. Säule der Sozialversicherung, die seit 1995 besteht.
Sie betonte, dass die Pflegeversicherung als Teilversicherung und nicht als Vollversicherung konzipiert sei und eine individuelle Vorsorge trotzdem notwendig sei. Seit Bestehen der Pflegeversicherung hat es verschiedene Reformen gegeben, die nicht immer zur Vereinfachung des gesetzlichen Regelwerkes beigetragen haben. Mit dem 2023 verabschiedeten Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz wurden die Kommunen stärker in die Pflicht genommen und müssen Angebote für die Pflegeberatung kostenlos zur Verfügung stellen. Frau Rengers-Patz gab den guten Rat, sich bei Fragen rund um die Pflege an die Pflegeversicherung oder an die regionalen Unterstützungsangebote zu wenden.
Die Beratungssstruktur zur Pflegeversicherung sei sehr komplex und pflegende Angehörige müssten wissen, an wen sie sich wenden könnten. Wiederholt würden insbesondere ältere Menschen durch dubiose Anbieter für ansonsten kostenfreie Beratungen zur Kasse gebeten, informierte die Referentin.
Wichtig wäre auch, dass pflegende Angehörige – häufig Frauen - die Kur- und Rehamaßahmen für diesen Kreis kennen würden. Häusliche Pflege eines Angehörigen sei körperlich und auch mental sehr belastend und vielfach würden die Angehörigen nicht über diese Belastung sprechen.
Für die unterschiedlichen Pflegegrade stünden finanzielle Unterstützungen zur Verfügung, die sowohl für die Pflegedienste als auch für die pflegenden Angehörigen genutzt werden können. Auch sei eine Mischung möglich.
Für notwendige Umbaumaßnahmen für die häusliche Pflege gibt es ab Pflegegrad 1 einen finanziellen Zuschuss. Auch der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € stehe allen Pflegebedürftigen unabhängig ihres Pflegegrades zu.
Die Angebote für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege können auch nachwirkend beantragt werden.
Das informative Handout der Referentin kann auf Nachfrage in der Geschäftsstelle Bochum der IG Metall Ruhrgebiet Mitte (ruhrgebiet-mitte@igmetall.de oder telefonisch unter 0234/964460) angefordert werden.
Dem Vortrag folgte eine rege Diskussion und viele Fragen musste die Referentin beantworten. Aber alle Anwesenden waren sich einig, nach diesem detailierten Vortrag ist die Pflegeversicherung kein Buch mit sieben Siegeln mehr.
CW