03.06.2024 | Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 13.Mai 2024 entschieden, dass die AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ einzustufen ist. Gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz hatte die AfD Beschwerde eingelegt. Diese ist nun rechtlich gescheitert. Schon vor zwei Jahren hatte das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass es in der AfD „ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ gäbe.
In der Entscheidung des OVG Münster wird jetzt die Aussage getroffen, dass „die vorgelegten Belege ausreichen, zumindest den Verdacht zu begründen, dass die AfD sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richte“ (SZ 14.5.). Grundlage des Streites war, dass von der AfD vertretene Volksverständnis, Deutscher könne nur derjenige sein, der eine deutsche Abstammung habe, Menschen mit Migrationsgeschichte gehören demnach nicht dazu.
Diese „völkische“ Einteilung widerspreche dem Grundgesetz. „Prüffall“, „Verdachtsfall“, Einstufung als „gesichert rechtsextrem“, diese unterschiedlichen Kategorien für die AfD besagen nicht, dass die Partei insgesamt als verfassungsfeindlich bezeichnet werden kann.
Die politische Debatte um ein Verbot gab es schon vor dem OVG-Verfahren und wird jetzt durch das Urteil wieder belebt. Viele Fragen sind derzeit nicht beantwortet, die Debatte um das Pro und Contra eines AfD-Verbotes kann helfen, die gesellschaftliche Auseinandersetzung im Kampf gegen „Rechts“ und den Rechtstrend zu forcieren.
Eine Veranstaltung der Geschäftsstelle IG Metall Ruhrgebiet Mitte mit dem Bochumer „Bündnis gegen Rechts“.
Donnerstag, 13.Juni 2024 ab 19.00 im Saal des Jahrhunderthauses
Alleestraße 80, 44793 Bochum.