Tarif- und Arbeitsrecht

Über 2.000 Klagen gehen täglich bei den Arbeitsgerichten in der Bundesrepublik ein. Streitigkeiten nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen und vielerlei mehr.

Der Rechtsschutz der IG Metall für ihre Mitglieder bietet sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung, wenn nötig durch alle Instanzen.

Voraussetzung für die Rechtsschutzgewährung ist der satzungsgemäße Beitrag:

  • 1 % vom Brutto-Verdienst
  • 0,5 % von der Brutto-Rente, dem Krankengeld etc.

Bitte, daher zu allen Beratungen mitbringen:

  • Verdienstabrechnung
  • Krankengeldbescheid
  • Rentenbescheid
  • Bescheid der Arbeitsagentur

Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Telefon: 0234 96446-0 (Bochum) oder 0231 57706-0 (Dortmund)

Kontakt

  • Frederik Preiß

    Tel. 0231 57706-23

    E-Mail

    Zuständigkeiten

    • Individuelle Beratung im Arbeits- und Sozialrecht
    • Beratung von Betriebsräten

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